
Das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts umfasst im weitesten Sinne sämtliche Fallgestaltungen, die in der Regel der Geschäftsverbindung zwischen Bankdienstleistern und Finanzdienstleistern und Kunden (Privatkunde, Organisationen, Anleger, Geschäftskunden und Investor) auftreten. Zum Bank- und Kapitalmarktrecht zählen beispielhaft aufgezählt das Kreditvertragsrecht, der Zahlungsverkehr, der Wertpapierhandel, das Depot- und Investmentgeschäft, die Vermögensverwaltung und der sog. Graue Kapitalmarktrecht.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht birgt für beide Seiten Konfliktpotential. Insoweit ist Kenntnis im Bank- und Kapitalmarktrecht ebenso wichtig wie eine fundierte Beratung über die Erfolgsaussichten.
Herr Rechtsanwalt Okur hilft Ihnen bei der
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Überprüfung von Darlehensverträgen (z.B. Widerruf des Darlehensvertrages)
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Überprüfung von Sicherheiten und Wirksamkeit
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Vertretung bei Vertragsverhandlungen
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Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Abwehr der Verwertung von Sicherheiten
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Darlehensvertrag
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Abwehr von Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag
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Durchsetzung von Ansprüchen aus Anlageverträgen
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Abwehr von Ansprüchen aus Anlageverträgen